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Dienstag, 1. Januar 2008EU-Richtlinie 2002/72/EC
Am 2. April 2007 hat die EU-Kommission die 4. Novellierung der EU-Richtlinie 2002/72/EC, die Richtlinie 2007/19/EC, herausgegeben (diese bezieht sich auf Kunststoffmaterialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen).
Im Zusammenhang mit dieser Änderung wurde eine Positiv-Liste von erlaubten Substanzen, die mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen, aktualisiert. Ab 1. Januar 2008 können nur jene Substanzen, die in der besagten Positivliste aufgeführt sind , in der Produktion von Kunststoffen, die zum Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, verwendet werden.
In Zusammenarbeit mit dem britischen Institut Pira International initiierte NuKorc in Überein-stimmung mit der Richtlinie 2007/19/EC Analysen seiner Verschlüsse. Pira International hat Konformitätszertifikate für die Verschlüsse NuKorc und NuKorc Fresh herausgegeben, in denen die Einhaltung der aktuell geltenden Richtlinie 2007/19/EC und der Vorschrift 1935(2004) dargelegt wird.
Diese Zertifizierung zur aktuellen EU Richtlinie schafft für Kunden die Sicherheit, dass NuKorc für den Einsatz im Kontakt mit Nahrungsmitteln geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass derzeit nicht alle Hersteller von synthetischen Verschlüssen in der Lage sein werden, ein solches Zertifikat zur Verfügung zu stellen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte public.relations@nukorc.com